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Verbot von Himmelslaternen |
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In Brandenburg ist es künftig verboten, sogenannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen.
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Dazu hat Innenminister Rainer Speer eine entsprechende
Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die ab 04.02.2010
in Kraft tritt.
Die Verordnung bezieht sich auf alle
„unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen,
flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“. Bei Verstößen
gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5000,- Euro. Speer
verwies noch einmal auf die Gefährlichkeit der
Himmelslaternen. „Keiner kann die Flugbahn und damit mögliche
Absturzstellen beeinflussen. Das ist in Städten und Gemeinden, aber
auch in Brandenburgs bekanntlich besonders brandgefährdeten Wäldern und
anderswo nicht zu verantworten“, sagte Speer. Im Übrigen sprächen
mehrere durch herabfallende Himmels- laternen verursachte Brände für eine
Verbotsverordnung. In Brandenburg traf es beispielsweise ein Autohaus,
auf dessen Gelände ein Mercedes ausbrannte. Bei einem weiteren Vorfall
war in Potsdam eine abstürzende Himmelslaterne die Ursache eines
Feuers, das drei abgestellte Motorboote erfasste.
Als besonders
riskant galten die immer häufiger gestarteten Himmelslaternen im Land
bei Hitze und Trockenheit. Brandenburg gehört mit seinen 1,1 Millionen
Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den
waldbrand- gefährdetsten Regionen in Europa. 450.000 Hektar des
Brandenburger Waldes sind in die höchste Waldbrandgefahrenklasse A
eingeteilt. Rund 40 Prozent aller Waldbrände in Deutschland ereignen
sich in Brandenburg.
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