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Verbot von Himmelslaternen
  In Brandenburg ist es künftig verboten, sogenannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen.

Dazu hat Innenminister Rainer Speer eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die ab 04.02.2010 in Kraft tritt.

Die Verordnung bezieht sich auf alle „unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5000,- Euro. Speer verwies noch einmal auf die Gefährlichkeit der Himmelslaternen. „Keiner kann die Flugbahn und damit mögliche Absturzstellen beeinflussen. Das ist in Städten und Gemeinden, aber auch in Brandenburgs bekanntlich besonders brandgefährdeten Wäldern und anderswo nicht zu verantworten“, sagte Speer. Im Übrigen sprächen mehrere durch herabfallende Himmels- laternen verursachte Brände für eine Verbotsverordnung. In Brandenburg traf es beispielsweise ein Autohaus, auf dessen Gelände ein Mercedes ausbrannte. Bei einem weiteren Vorfall war in Potsdam eine abstürzende Himmelslaterne die Ursache eines Feuers, das drei abgestellte Motorboote erfasste.

Als besonders riskant galten die immer häufiger gestarteten Himmelslaternen im Land bei Hitze und Trockenheit. Brandenburg gehört mit seinen 1,1 Millionen Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den waldbrand- gefährdetsten Regionen in Europa. 450.000 Hektar des Brandenburger Waldes sind in die höchste Waldbrandgefahrenklasse A eingeteilt. Rund 40 Prozent aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg.

 
Letzte Aktualisierung

04.09.2010

Einsatz: VU am 04.09.2010

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